27 | 12 | 2024

News

Einladung zur 145. ordentlichen Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand der Niederräder Turngesellschaft e.V. lädt hiermit alle Mitglieder des Vereins, die das
18. Lebensjahr vollendet haben, zur diesjährigen 145. ordentlichen Mitgliederversammlung am

            Dienstag, den 28. November 2023 um 19.30 Uhr

in den Clubraum 2 des Vereinshauses, Goldsteinstraße 33, 60528 Frankfurt/Main ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Feststellung der Formalien
  2. Genehmigung des Protokolls zur 142., 143 und 144. Mitgliederversammlung vom 16.Dezember 2022
  3. Geschäftsbericht des Vorstandes
    a)   1. Vorsitzende
    b)   Sportleiter
    c)   Schatzmeister
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
  6. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  7. Verschiedenes

Anträge zu Punkt 6 der Tagesordnung müssen schriftlich an die Geschäftsstelle des Vereins, Goldsteinstraße 35, 60528 Frankfurt, gerichtet werden.
Sie müssen dort bis spätestens am 14. November 2023 eingegangen sein.

Für die Dauer der Mitgliederversammlung ruht der Sportbetrieb der Niederräder Turngesellschaft e.V..

Der Vorstand der NTG

A k t u e l l e s S P O R T A N G E B O T ab 14. Juni 2021

unter Beachtung der CORONA-Vorschriften des Landes Hessen ab 01. Oktober 2022

Montag:
16:00-17:00 Uhr    Musik bewegt 55 Plus        Sporthalle
17:30-18:30 Uhr    Rückenfitness                    Sporthalle
18:30-20:00 Uhr    YOGA                                Clubraum 2
19:00-20:00 Uhr    Rückenfitness                    Sporthalle
20:30-22:00 Uhr    Badminton                         Sporthalle

Dienstag:
15:00-15:45 Uhr    Kreatives Turnen            Sporthalle
16:00-16:45 Uhr    Fun@Sport für Kids (2-4 Jahre)    Sporthalle
17:00-17:45 Uhr    Fun@Sport für Kids (4-6 Jahre)    Sporthalle
18:30-19:30 Uhr    Fit-Mix                            Clubraum 2
20:00-21:00 Uhr    Fitness im Trend            Sporthalle
21:15-22:30 Uhr    Volleyball                       Sporthalle

Mittwoch:
10:30-11:30 Uhr    Pilates - Zeiten in Klärung    Sporthalle
17:00-19:30 Uhr    Tischtennis (Nestle)            Sporthalle
18:30-19:30 Uhr    Dance-Fit                           Clubraum 2
19:30-22:30 Uhr    Schach für Erwachsene)    Clubraum 1
20:00-22:00 Uhr    Pilates - Zeiten in Klärung    Sporthalle


Donnerstag:
17:00-18:00 Uhr    Taekwondo (Kinder/Jugendliche)    Sporthalle
18:00-20:00 Uhr    Taekwondo (Kinder/Jugendliche)    Clubraum 2
19:15-20:15 Uhr    Pilates - Zeiten in Klärung        Sporthalle
20:30-22:00 Uhr    Prellball                                     Sporthalle

Freitag:
14:30-16:00 Uhr    Gymnastik 60 Plus                        Sporthalle
17:00-20:00 Uhr    Taekwondo (Kinder/Jugendliche)  Sporthalle
19:00-22:00 Uhr    Kegeln (Termin steht noch nicht fest)    NTG Gaststätte
20:00-22:30 Uhr    Tischtennis                Sporthalle

Samstag:

11:00-13:00 Uhr    Taekwondo - Freies Training (Kinder/Jugendliche)  Sporthalle
14:00-15:30 Uhr    Fitness mit Bosu             Sporthalle




Die „Rot markierten Zeiten“ weisen den Kinder- und Jugendsport aus, die „Schwarz markierten Zeiten“ nur das Sportangebot für Erwachsene

 

 

           

Informationen Mitgliedsbeiträge

Begründung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge

Haben Vereinsmitglieder aufgrund des ausgesetzten Sportbetriebs Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden konnte?
Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.

Gleiches gilt für „echte“ Abteilungsbeiträge. Auch diese werden vom Mitgliedern gezahlt, ohne dass eine direkte Gegenleistung des Vereins damit verbunden ist. Daher sind Mitgliedsbeitrag und Abteilungsbeitrag auch im ideellen Bereich zu verbuchen.

Darf ein Verein auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten?

Ein gemeinnütziger Verein darf lediglich dann auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten, wenn eine Satzungsregelung dies erlaubt. Gemeint ist damit eine Ausnahmeregelung für einzelne, in wirtschaftliche Not geratene Mitglieder. Besteht keine solche Ausnahmeregelung riskiert der Verein seine Gemeinnützigkeit.

Sieht die Satzung die Zahlung von Beiträgen vor, ist eine Regelung, die den Verzicht auf die Beitragszahlung aller Mitglieder gestattet, hingegen nicht möglich. Wie schon dargelegt, kann in die Satzung allenfalls eine Regelung aufgenommen werden, die es erlaubt, ausnahmsweise auf die Beitragszahlung einzelner Mitglieder zu verzichten, wenn diese wirtschaftlich in Not geraten sind.

Eine weitere und vorübergehende Ausnahmeregelung gibt es lediglich für durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder. Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung dennoch ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit. Der Verein muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für den Verein plausibel aus anderen Umständen ergibt.

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